Diese AGB gelten für Leistungen im Bereich Website-Bau, technische Website-Sichtbarkeit, Suchmaschinenoptimierung (SEO), GEO-Ranking, Backlink-Aufbau und Google-Unternehmensprofil (GBP). Für StackOS-Software (SaaS) können gesonderte Vereinbarungen gelten.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der StackOS UG (haftungsbeschränkt), Trautenauer Straße 34, 97074 Würzburg, vertreten durch die Geschäftsführer Tom Spahn und Ben Oschmann (nachfolgend „StackOS"), und ihren Auftraggebern über die Erbringung von Leistungen im Bereich Website-Bau, Suchmaschinenoptimierung (SEO), GEO-Ranking, Backlink-Aufbau, Google-Unternehmensprofil und verwandte digitale Dienstleistungen.
Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB. Verträge mit Verbrauchern schließt StackOS auf dieser Grundlage nicht ab.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, StackOS stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
Individuelle Vereinbarungen in einem konkreten Angebot (insbesondere zu Preisen, Zahlungsmodalitäten und Leistungsumfang) gehen den Regelungen dieser AGB im Kollisionsfall vor. Jedes Angebot benennt ausdrücklich, welche Fassung dieser AGB gilt.
Schriftform im Sinne dieser AGB umfasst auch die Textform gemäß § 126b BGB, insbesondere E-Mail.
Angebote von StackOS sind freibleibend und gelten nur innerhalb der im jeweiligen Angebot genannten Gültigkeitsdauer.
Der Vertrag kommt zustande, sobald der Auftraggeber das Angebot in Textform annimmt oder StackOS mit der vereinbarten Anzahlung zur Leistungserbringung beauftragt.
Bis zum Beginn der Leistungserbringung kann der Vertrag von beiden Seiten kostenfrei storniert werden; eine bereits geleistete Anzahlung wird in diesem Fall vollständig zurückerstattet. Nach Beginn der Arbeiten werden bereits erbrachte Leistungen anteilig nach Aufwand in Rechnung gestellt; das gesetzliche Recht des Auftraggebers zur freien Kündigung bei Werkverträgen (§ 648 BGB) bleibt unberührt.
Der Umfang der geschuldeten Leistungen ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen schriftlichen Angebot. Nicht ausdrücklich aufgeführte Leistungen sind nicht Vertragsbestandteil; hierzu zählen insbesondere die Erstellung von Impressum und Datenschutzerklärung sowie Bildmaterial und Fotografie.
Das jeweilige Angebot weist aus, welchem Vertragstyp die einzelnen Leistungspositionen zuzuordnen sind:
Werkvertrag (geschuldet wird ein Erfolg, mit Abnahme): insbesondere Website-Bau und einmaliger Backlink-Aufbau.
Dienstvertrag (geschuldet wird eine Tätigkeit, kein bestimmter Erfolg): insbesondere Coaching, Schulungen sowie Änderungen und Nachbesserungen nach Abnahme als Einzelaufträge (eine laufende monatliche Betreuung wird nicht angeboten).
Der Auftraggeber wirkt an der Leistungserbringung mit, insbesondere durch:
a) rechtzeitige Bereitstellung erforderlicher Zugänge (z. B. Google-Unternehmensprofil, Google Search Console, Content-Management-System);
b) Benennung eines festen Ansprechpartners für Rückfragen und Freigaben;
c) Prüfung und Bestätigung von Fakten, Texten und Angaben (z. B. Öffnungszeiten, Preisangaben, Firmendaten) vor Veröffentlichung.
Verzögert sich die Leistungserbringung aufgrund fehlender Mitwirkung des Auftraggebers, verschiebt sich der Zeitplan entsprechend, ohne dass StackOS hierfür verantwortlich ist.
Es gelten die im jeweiligen Angebot genannten Preise zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern StackOS nicht die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG in Anspruch nimmt.
Für Werkvertrags-Leistungen (z. B. Website-Bau) wird, sofern im Angebot nicht abweichend vereinbart, eine Anzahlung in Höhe von 40 % des Auftragswerts bei Auftragserteilung fällig; der Restbetrag (60 %) ist nach Abnahme der Leistung fällig, Zahlungsziel 14 Tage ab Rechnungsdatum.
Für Dienstvertrags-Leistungen (z. B. Coaching, Schulungen, Änderungen nach Abnahme) wird die Vergütung nach Aufwand oder als im Angebot genannter Festpreis nach Leistungserbringung in Rechnung gestellt, Zahlungsziel 14 Tage ab Rechnungsdatum. Ein Übergabe-Coaching ist im Festpreis der Website enthalten; sein Umfang wird im Angebot festgelegt.
Bei Zahlungsverzug ist StackOS berechtigt, Verzugszinsen sowie die Verzugspauschale gemäß § 288 Abs. 5 BGB zu berechnen sowie die Erbringung weiterer Leistungen bis zum Zahlungseingang zurückzustellen.
Leistungen, die nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet werden (z. B. weitere Schulungen und Änderungen nach Absprache), werden auf Basis eines im Angebot genannten Stundensatzes und einer Aufwandsspanne abgerechnet und im Einzelnen dokumentiert.
Die im Rahmen der Leistungserbringung erstellten Texte, Bilder, Konfigurationen und Code-Bestandteile werden StackOS bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Entgelts nicht zur Nutzung überlassen; die Rechteeinräumung nach Abs. 2 steht unter der aufschiebenden Bedingung vollständiger Zahlung.
Mit vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungs- und Bearbeitungsrecht (§ 23 UrhG) an den erstellten Arbeitsergebnissen für den vereinbarten Zweck, insbesondere das Recht, Texte und Inhalte der eigenen Website selbst zu ändern. Eine Weitergabe an Dritte außerhalb des vereinbarten Zwecks bedarf der vorherigen Zustimmung von StackOS, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Individuell für den Auftraggeber erstellte Texte und Konzepte verwendet StackOS nicht in identischer Form für Wettbewerber desselben Auftraggebers.
Der Auftraggeber stellt StackOS von Ansprüchen Dritter frei, die auf vom Auftraggeber bereitgestellten Inhalten (Texte, Bilder, Logos, Firmendaten) beruhen. Für eingesetzte Stock-Bilder, Schriften und Open-Source-Bestandteile gelten deren jeweilige Lizenzbedingungen, die StackOS auf Anfrage mitteilt. Texte können mit KI-Unterstützung erstellt und von StackOS redaktionell geprüft werden.
StackOS ist berechtigt, den Auftraggeber nach Projektabschluss anonymisiert als Referenz zu nennen (z. B. „Gastronomiebetrieb in Bayern"). Eine Nennung mit Name oder Logo bedarf der gesonderten, ausdrücklichen Zustimmung des Auftraggebers.
StackOS erbringt die vereinbarten Leistungen nach dem Stand der Technik und den zum Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden Richtlinien der jeweiligen Plattformen (z. B. Google).
Sofern im Angebot nicht abweichend geregelt, ist je Leistungsposition eine Korrekturschleife im Rahmen des ursprünglich vereinbarten Leistungsumfangs inbegriffen. Weitergehende Änderungswünsche werden nach Aufwand berechnet.
Gesetzliche Mängelrechte bleiben hiervon unberührt und richten sich nach dem jeweiligen Vertragstyp (§ 3): bei Werkverträgen die §§ 633 ff. BGB, bei Dienstverträgen die allgemeinen Regeln. Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Feststellung, in Textform anzuzeigen. Für Kaufleute gilt ergänzend die Untersuchungs- und Rügepflicht nach § 377 HGB.
StackOS haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
Für Schäden aus der leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf, haftet StackOS der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden, höchstens jedoch auf die im jeweiligen Angebot vereinbarte Vergütung.
Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
Leistungen im Bereich Suchmaschinenoptimierung, GEO-Ranking, Backlink-Aufbau, Google-Unternehmensprofil und vergleichbare Sichtbarkeitsmaßnahmen zielen darauf ab, die technischen und inhaltlichen Voraussetzungen für eine bessere Auffindbarkeit zu verbessern.
StackOS übernimmt ausdrücklich keine Garantie für bestimmte Suchmaschinen-Platzierungen, Besucherzahlen, Anfragen oder Umsatzsteigerungen, da diese von Faktoren außerhalb des Einflussbereichs von StackOS abhängen, insbesondere von Entscheidungen und Algorithmen Dritter (z. B. Google).
Beim Aufbau von Backlinks achtet StackOS auf themenrelevante, den Richtlinien der jeweiligen Suchmaschinen entsprechende Verlinkungen; für Änderungen dieser Richtlinien durch Dritte übernimmt StackOS keine Gewähr.
Das Google-Unternehmensprofil und alle sonstigen Konten verbleiben im Eigentum des Auftraggebers. Soweit StackOS zur Leistungserbringung Zugriff auf Konten, Systeme oder Daten des Auftraggebers erhält, nutzt StackOS diesen Zugriff ausschließlich zur Erfüllung des jeweiligen Auftrags. Nach Vertragsende oder auf Verlangen des Auftraggebers gibt StackOS erhaltene Zugänge unverzüglich zurück oder legt sie ab.
Beide Parteien behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen streng vertraulich und geben sie nicht ohne Zustimmung der anderen Partei an Dritte weiter.
Soweit StackOS im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet (insbesondere bei der Verwaltung von Google-Unternehmensprofil-Rezensionen und -Kundennachrichten sowie bei CMS-Zugriff), gilt der als Anlage 1 beigefügte Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO; er wird mit Vertragsschluss, spätestens vor Beginn der Verarbeitung, wirksam. Etwaige Unterauftragsverarbeiter sind in Anhang C des AVV aufgeführt. Weitere Hinweise zur Datenverarbeitung enthält die Datenschutzerklärung.
Werkvertrags-Leistungen (z. B. Website-Bau, einmaliger Backlink-Aufbau) enden mit Abnahme der vereinbarten Leistung.
Dienstvertrags-Leistungen (z. B. Coaching, Schulungen) werden als Einzelaufträge ohne Mindestlaufzeit vereinbart und enden mit Erbringung der vereinbarten Leistung. Eine laufende monatliche Betreuung ist nicht Bestandteil dieser AGB.
Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund sowie das Recht des Auftraggebers zur freien Kündigung bei Werkverträgen (§ 648 BGB) bleiben unberührt.
Ereignisse höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Pandemien, behördliche Anordnungen, Ausfälle von Plattformen Dritter wie Google) befreien die betroffene Partei für die Dauer und im Umfang der Auswirkung von ihren Leistungspflichten, ohne dass hieraus Schadensersatzansprüche entstehen.
Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.
Die Abtretung von Rechten aus diesem Vertrag bedarf der vorherigen Zustimmung der jeweils anderen Partei; dies gilt nicht für Geldforderungen.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag Würzburg.
Es gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen, soweit im jeweiligen Angebot nichts anderes vereinbart ist.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.