Diese AGB gelten für die Nutzung der Software „Serviceplan" (Schicht- und Personaleinsatzplanung für Gastronomiebetriebe). Für andere StackOS-Leistungen (z. B. Website-Bau, SEO) gelten gesonderte AGB.
Anbieter ist die StackOS UG (haftungsbeschränkt), Trautenauer Straße 34, 97074 Würzburg, vertreten durch die Geschäftsführer Ben Oschmann und Tom Spahn, eingetragen beim Amtsgericht Würzburg unter HRB 18717, E-Mail: stackos@stack-os.de (im Folgenden „StackOS").
Diese AGB gelten für die Nutzung der Software „Serviceplan" (Schicht- und Personaleinsatzplanung) durch den Kunden.
Die AGB gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB. Mit Verbrauchern schließt StackOS auf dieser Grundlage keine Verträge.
Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht, auch wenn StackOS ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
Der Vertrag kommt durch einen in Textform (z. B. E-Mail, unterschriebenes PDF) geschlossenen Einzelvertrag bzw. eine Auftragsbestätigung zustande, die auf diese AGB verweist.
Bei Widersprüchen gilt folgende Rangfolge: 1. Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV), in allen Fragen des Datenschutzes, 2. Einzelvertrag, 3. diese AGB.
StackOS stellt dem Kunden die webbasierte Software „Serviceplan" als Online-Dienst über das Internet bereit (Software as a Service). Eine Installation beim Kunden ist nicht nötig. Die Software läuft auf Servern von StackOS bzw. seiner Dienstleister.
Der Leistungsumfang umfasst im Kern:
ein Dashboard für die Betriebsleitung: Mitarbeiter anlegen und verwalten, Schichten planen, ändern und bestätigen, Urlaub und Abwesenheiten verwalten, Einstellungen;
eine Mitarbeiter-App, die im Browser läuft und sich auf dem Handy als „App" ablegen lässt — Mitarbeiter sehen ihre Schichten, tragen Verfügbarkeiten und Urlaubswünsche ein, melden sich ab und übernehmen offene Schichten;
einen automatisch erstellten Wochenplan-Vorschlag auf Grundlage der Regeln, die der Kunde hinterlegt hat (z. B. Mindestbesetzung, Wochenstunden, Verfügbarkeiten);
eine Ersatzsuche bei kurzfristigen Ausfällen, die geeignete Mitarbeiter benachrichtigt;
Benachrichtigungen innerhalb der Software (Postfach) und als Push-Nachricht, soweit der jeweilige Nutzer das in seinem Browser erlaubt;
einen persönlichen Kalender-Link je Mitarbeiter, mit dem er seine eigenen Schichten freiwillig in eine Kalender-App seiner Wahl übernehmen kann;
einen monatlichen Rückblick mit zusammengefassten Besetzungszahlen für die Betriebsleitung.
Sofern der Einzelvertrag nichts anderes vereinbart, gehören nicht zum Leistungsumfang: Lohn- und Gehaltsabrechnung; die Erfassung der tatsächlich geleisteten Arbeitszeit (ein Schichtplan ist keine Arbeitszeiterfassung); Kassen-, Reservierungs-, Bestell- oder Warenwirtschaftsfunktionen; Rechtsberatung; Hardware.
Für die Nutzung brauchen der Kunde und seine Mitarbeiter einen aktuellen Webbrowser und eine Internetverbindung. Ob Push-Benachrichtigungen ankommen, hängt vom jeweiligen Gerät und Browser ab. StackOS kann die Zustellung nicht garantieren.
StackOS darf die Software weiterentwickeln und verändern, solange die Kernfunktionen aus Abs. 2 nicht wesentlich eingeschränkt werden. Wesentliche Einschränkungen kündigt StackOS mindestens 6 Wochen vorher in Textform an. Der Kunde kann den Vertrag dann zum Zeitpunkt der Änderung außerordentlich kündigen.
Wochenplan-Vorschläge, Ersatzvorschläge und Hinweise der Software sind Vorschläge. Die verbindliche Einteilung der Mitarbeiter trifft allein der Kunde. Er prüft jeden Vorschlag und kann ihn vor der Bestätigung jederzeit ändern.
Die Software prüft nicht, ob eine Planung mit folgenden Regeln vereinbar ist: Arbeitszeitgesetz (z. B. Höchstarbeitszeit, Ruhezeiten, Pausen); Jugendarbeitsschutzgesetz; Mutterschutzgesetz; Mindestlohngesetz; Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen oder Arbeitsverträge. Die Einhaltung dieser Regeln liegt allein beim Kunden als Arbeitgeber. Das gilt auch für Schichten, die Mitarbeiter über die App selbst übernehmen oder tauschen.
StackOS haftet nicht für Bußgelder, Nachzahlungen oder sonstige Nachteile, die entstehen, weil der Kunde eine Planung bestätigt oder zulässt, die gegen die Regeln aus Abs. 2 verstößt. § 11 Abs. 1 bleibt unberührt.
Ist im Einzelvertrag eine kostenlose Testphase vereinbart, kann der Kunde die Software in dieser Zeit im vollen Umfang nach § 3 kostenlos nutzen. Beginn und Ende stehen im Einzelvertrag.
Der Kunde kann die Testphase jederzeit ohne Angabe von Gründen in Textform beenden. Dabei entstehen keine Kosten. StackOS kann die Testphase mit einer Frist von 14 Tagen in Textform beenden.
Die Testphase endet automatisch mit ihrem Ablauf. Der kostenpflichtige Vertrag beginnt nur, wenn der Kunde vor Ablauf der Testphase in Textform bestätigt, dass er weitermachen will. Ohne Bestätigung endet die Nutzung, und die Daten werden nach § 8 behandelt.
Während der kostenlosen Testphase haftet StackOS abweichend von § 11 Abs. 2 nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. § 11 Abs. 1 gilt im Übrigen unverändert.
Der Auftragsverarbeitungsvertrag (§ 13) muss vor der ersten Eingabe echter Mitarbeiterdaten abgeschlossen sein. Das gilt auch in der Testphase.
Hinweis nach der EU-Datenverordnung (Data Act): Die kostenlose Testphase ist eine zeitlich begrenzte Testversion. Die besonderen Regeln zum Anbieterwechsel (§ 8 Abs. 2 bis 4) gelten für sie nur eingeschränkt. Die Rückgabe und Löschung der Daten nach § 8 Abs. 5 und nach dem AVV gilt dagegen immer.
Es gelten die im Einzelvertrag vereinbarten Preise. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
StackOS stellt die Vergütung monatlich im Voraus in Rechnung, jeweils zum Ersten eines Monats für den betreffenden Monat. Rechnungen kommen per E-Mail und sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zu zahlen.
Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, mahnt StackOS in Textform und setzt eine weitere Frist von 14 Tagen. Verstreicht auch diese Frist ohne Zahlung, kann StackOS den Zugang vorübergehend sperren (Ankündigung mindestens 7 Tage vorher). Auch während einer Sperre kann der Kunde auf seine eigenen Daten zugreifen, um sie zu exportieren (§ 8). Nach Zahlungseingang hebt StackOS die Sperre unverzüglich auf.
Preisänderungen sind jederzeit möglich, mit einer Ankündigung in Textform mindestens 6 Wochen vorher. Der Kunde kann den Vertrag dann zu dem Zeitpunkt kündigen, an dem die Preisänderung wirksam wird. StackOS weist in der Ankündigung auf dieses Recht hin.
Der kostenpflichtige Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit, ohne Mindestlaufzeit. Beide Seiten können ihn mit der im Einzelvertrag vereinbarten Frist zum Monatsende kündigen. Ist dort nichts vereinbart, beträgt die Frist einen Monat zum Monatsende.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Kündigungen bedürfen der Textform (E-Mail genügt).
Die Daten, die der Kunde und seine Mitarbeiter eingeben, gehören dem Kunden. StackOS nutzt sie nur zur Vertragserfüllung und nach Maßgabe des AVV.
Der Kunde kann jederzeit verlangen, dass StackOS ihn beim Wechsel zu einem anderen Anbieter oder bei der Übernahme der Daten in eigene Systeme unterstützt. Die Frist dafür beträgt höchstens zwei Monate. Eine zusätzliche Kündigung ist nicht nötig. Sofern nichts anderes vereinbart ist, endet der Vertrag mit dem erfolgreichen Abschluss des Wechsels.
StackOS stellt dem Kunden die exportierbaren Daten kostenlos in einem gängigen, maschinenlesbaren Format (CSV oder JSON) bereit. Der Kunde kann den Export jederzeit selbst im Dashboard auslösen; zusätzlich stellt StackOS ihn auf Anforderung bereit. Dazu gehören: Mitarbeiterstammdaten, Schichten und Schichtpläne, Verfügbarkeiten, Urlaube und Abwesenheiten, Einstellungen des Betriebs. Nicht exportierbar sind der Programmcode und die Planungslogik von StackOS.
Der Übergangszeitraum für den Wechsel beträgt 30 Tage. Ist das technisch nicht möglich, teilt StackOS dies innerhalb von 14 Werktagen mit Begründung mit und nennt einen anderen Zeitraum von höchstens sieben Monaten.
Nach Vertragsende bzw. nach Abschluss des Wechsels kann der Kunde seine Daten noch mindestens 30 Tage abrufen. Danach löscht StackOS die Daten nach den Regeln des AVV vollständig und bestätigt die Löschung in Textform.
StackOS bemüht sich um eine möglichst unterbrechungsfreie Verfügbarkeit. Ziel ist eine Verfügbarkeit von 99 % im Monatsdurchschnitt. Nicht eingerechnet werden angekündigte Wartungsarbeiten (StackOS legt sie möglichst auf ruhige Zeiten, nicht auf Freitag- oder Samstagabend) sowie Störungen, die StackOS nicht zu vertreten hat (z. B. höhere Gewalt, Internetausfälle außerhalb des Einflussbereichs von StackOS, Störungen beim Kunden).
Support gibt es per E-Mail an stackos@stack-os.de und telefonisch unter 0160 97546418, werktags Mo–Fr 9–17 Uhr. StackOS antwortet in der Regel innerhalb eines Werktags. Störungen, die die Planung komplett verhindern, behandelt StackOS vorrangig.
Diese Zielgröße lässt die gesetzlichen Rechte des Kunden bei Mängeln (§ 10) unberührt.
Der Kunde meldet Mängel unverzüglich und möglichst nachvollziehbar: was passiert ist, wann und bei welchem Nutzer. StackOS beseitigt Mängel innerhalb einer angemessenen Frist. Solange ein erheblicher Mangel besteht, ist die Vergütung nach den gesetzlichen Regeln gemindert.
Für Mängel, die schon bei Vertragsschluss vorhanden waren, haftet StackOS nicht verschuldensunabhängig; § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB ist ausgeschlossen. Die Haftung für Verschulden richtet sich nach § 11.
Fristlos kündigen wegen Nichtgewährung des Gebrauchs (§ 543 Abs. 2 Nr. 1 BGB) kann der Kunde erst, wenn StackOS eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung ungenutzt verstreichen lässt oder die Mängelbeseitigung fehlschlägt.
StackOS haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, im Rahmen einer übernommenen Garantie und nach dem Produkthaftungsgesetz.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet StackOS nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt ist. Das ist eine Pflicht, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Hier sind das insbesondere die Bereitstellung der Kernfunktionen nach § 3 Abs. 2 und der Schutz der Daten. Die Haftung ist dann auf den Schaden begrenzt, der bei Vertragsschluss vorhersehbar und für diesen Vertrag typisch war, höchstens jedoch auf die vom Kunden im vorangegangenen Vertragsjahr gezahlte Vergütung je Schadensfall und höchstens auf das Doppelte dieser Jahresvergütung insgesamt je Vertragsjahr.
Im Übrigen ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Für Datenverlust haftet StackOS nach den vorstehenden Absätzen; bei leichter Fahrlässigkeit jedoch nur für den Aufwand, der für die Wiederherstellung angefallen wäre, wenn StackOS die Daten ordnungsgemäß und regelmäßig gesichert hätte.
Die Haftung nach der Datenschutz-Grundverordnung gegenüber betroffenen Personen, insbesondere nach Art. 82 DSGVO, bleibt unberührt. Im Verhältnis zwischen Kunde und StackOS gilt ergänzend der AVV. Diese Regeln gelten auch zugunsten der Mitarbeiter und Beauftragten von StackOS.
Der Kunde hält seine Zugangsdaten geheim und gibt die Anmeldedaten (Kürzel und PIN) seinen Mitarbeitern persönlich weiter, nicht über Gruppenchats; informiert seine Mitarbeiter vor der Nutzung über die Datenverarbeitung (Art. 13 DSGVO — StackOS stellt dafür einen Textentwurf in der Software bereit, für Inhalt und Verwendung bleibt der Kunde verantwortlich); stellt sicher, dass er die Daten seiner Mitarbeiter verarbeiten darf, und bindet einen etwaigen Betriebsrat ein (die Software kann als technische Einrichtung im Sinne von § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG gelten); gibt in Freitextfelder (z. B. Notizen, Rundnachrichten, Bemerkungen) keine Angaben zu Krankheiten oder Gesundheit von Mitarbeitern ein; hält die Mitarbeiterdaten aktuell und deaktiviert bzw. löscht ausgeschiedene Mitarbeiter zeitnah; sorgt dafür, dass Mitarbeiter, die die App nicht auf ihrem privaten Handy nutzen möchten, ihre Schichten und Informationen ohne Nachteil auf anderem Weg erhalten (z. B. Aushang, Telefon); hält für Störungen einen einfachen Notfallweg bereit, z. B. einen ausgedruckten Wochenplan; meldet Störungen und Sicherheitsvorfälle, die er bemerkt, unverzüglich.
Soweit StackOS personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, insbesondere Daten der Mitarbeiter, ist StackOS Auftragsverarbeiter nach Art. 28 DSGVO. Die Einzelheiten regelt der Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV). Er ist vor der ersten Eingabe echter Mitarbeiterdaten abzuschließen.
Für Daten, die StackOS zur Durchführung dieses Vertrags selbst braucht (z. B. Kontakt- und Rechnungsdaten des Kunden, technische Protokolle zum Betrieb und zur Sicherheit), ist StackOS selbst Verantwortlicher. Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung von StackOS.
Beide Seiten behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Seite vertraulich, auch über das Vertragsende hinaus.
StackOS räumt dem Kunden für die Dauer des Vertrags das einfache, nicht übertragbare Recht ein, die Software für seinen eigenen Betrieb und durch seine eigenen Mitarbeiter zu nutzen. Der Kunde darf den Zugang nicht an Dritte weitergeben, z. B. an andere Betriebe.
StackOS teilt Änderungen dieser AGB mindestens 6 Wochen vor dem geplanten Inkrafttreten in Textform mit, zusammen mit einer Gegenüberstellung der Änderungen. Die Änderungen gelten nur, wenn der Kunde ihnen in Textform zustimmt. Stimmt er nicht zu, gelten die bisherigen AGB weiter; StackOS kann den Vertrag dann ordentlich nach § 7 kündigen.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Würzburg.
Ist eine Bestimmung unwirksam, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam (§ 306 BGB).